
Die Heizleistung eines Speicherheizgerätes wird vom Lademodell des regionalen Energieversorgungsunternehmens bestimmt. Das Lademodell beschreibt die zetliche Folge von Freigabe- und Zusatzfreigabedauern innerhalb von 24 Stunden. Bei einer Ladefreigabe von z.B. 2200 Uhr bis 600 Uhr spricht man von einem Lademodell 8+0.
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