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Systemtechnik » Wärmepumpe » Allgemein » Sanierung
Wie gut ist mein alter Heizkessel?
Wie gut eine Heizanlage die im Brennstoff enthaltene Energie in Wärme umsetzt, erkennen Sie an mehreren Kennzahlen: Die erste ist der so genannte Abgasverlust. Er wird bei der jährlichen Emissionsmessung vom Bezirksschornsteinfeger gemessen und auf dem Messprotokoll vermerkt. 12 Prozent Abgasverlust bedeuten, dass rund ein Achtel der verbrauchten Energie ohne Nutzen durch den Kamin verschwinden (siehe auch Definition Abgasverlust auf S.8). Dieser Wert ist auch ausschlaggebend für die Austauschfristen (s.u.).
Vor allem bei sehr alten Kesseln, zum Beispiel bei auf Gas oder Ölbetrieb umgebauten Umstellbrandkesseln, sind die so genannten Oberflächenverluste noch größer als die Abgasverluste. Oberflächenverluste sind der Teil der Wärme, der durch die schlechte Dämmung von Heizkessel und Warmwasserspeicher verloren geht. Durchschnittlich macht das bei einem alten Kessel rund 18 Prozent der eingesetzten Energie aus. Hinzu kommen noch einmal 5 Prozent verschwendeter Brennstoff durch unnötiges Auskühlen des Kessels. Zusammen mit dem Abgasverlust gehen also etwa 32 - 35 Prozent der teuer bezahlten Energie verloren und sorgen statt für warme Räume für eine Belastung der Erdatmosphäre (Stichwort Treibhauseffekt).
Am einfachsten ermitteln Sie die Leistungsfähigkeit Ihres Heizkessels über das Messprotokoll des Schornsteinfegers, das meistens auch auf einem Aufkleber am Heizkessel notiert ist. Dort steht auch, wann der Oldie spätestens das Feld räumen muss. Und das ist gar nicht mehr so lange hin. Denn je nach Leistung der Anlage (gemessen in Kilowatt / kW) und ihrer Qualität (gemessen am Abgasverlust in %) müssen alte Heizkessel ausgetauscht werden.
Seit dem 1.Februar 2002 ist die 'Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden in Kraft getreten, in der eine Verpflichtung zur Heizungsanlagenmodernisierung bis zum 31. Dezember 2006 formuliert wurde. Von dieser Verpflichtung sind ca. 1,6 Millionen Betreiber von Öl-/Gasfeuerungsanlagen betroffen.
Die Bundesimmisionsschutz-Verordnung legt die maximal zulässigen Abgasverluste fest. Werden diese überschritten müssen die betroffenen Anlagen schon vor dem Stichtag verschwinden. Sehr schlechte Kessel sogar schon dieses Jahr! Und jeder Tag, den Sie warten bedeutet, dass Sie bares Geld zum Schornstein hinaus heizen.
In der Bundesimmisionsschutz-Verordnung ist festgelegt, wann Sie Ihren alten Heizkessel spätestens austauschen müssen.
Kesselleistung | 4 - 25 kW | 25 - 50 kW |
Zulässiger Abgasverlust | 12% | 10% |
Grenzwert um 1% überschritten | Austausch spätestens 1.11.2004 | Austausch spätestens 1.11.2004 |
Grenzwert um 2% überschritten | Austausch spätestens 1.11.2002 | Austausch spätestens 1.11.2002 |
Die Vernunft gebietet, dass sich der Betreiber in Anbetracht der hohen Brennstoffkosten besser heute als morgen für die Modernisierung der veralteten Heizungsanlage und die damit verbundene deutliche Reduzierung der Betriebskosten entscheidet. Wärmepumpenhersteller, wie Dimplex bieten heute Systeme an, bei denen Wärmepumpe, Warmwasserbereitung und Regelung bereits vom Werk aus optimal aufeinander abgestimmt sind.
Letzte Änderung des Artikels (Änderungen und Irrtümer vorbehalten): 11.12.2006
Verfasser des Artikels: Dimplex
Revision: 1.1
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