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Inbetriebnahmen Heizungs-Wärmepumpen und zentrale Lüftungen

Für Heizungs-Wärmepumpen und zentrale Lüftungsanlagen bieten wir in Deutschland eine erweiterte Gewährleistung an. Erfolgt die Inbetriebnahme der Anlage durch unseren autorisierten Systemtechnik-Kundendienst, und weist das Gerät weniger als 150 Betriebstunden (Verdichter) auf, dann beträgt die Gewährleistung für das Gerät 36 Monate ab Inbetriebnahmedatum, jedoch maximal 38 Monate ab Auslieferung Werk.

Dafür bietet wir Ihnen freibleibend eine günstige Inbetriebnahmepauschale für alle Heizungs-Wärmepumpen (Monoblock) von netto € 340 Euro und für zentrale Lüftungsanlagen von netto 400,00 Euro. Eine Preisanpassung ist vorbehalten. Für Heizungs-Wärmepumpen (Split) erhöht sich diese Pauschale um netto 200,00 Euro. Bei zeit- und tagesgleicher Inbetriebnahme einer weiteren Wärmepumpe in der Heizungsanlage ist die Inbetriebnahmepauschale für jede weitere Wärmepumpe netto 65,00 Euro zu reduzieren.

Den Leistungsumfang für die Inbetriebnahme einer Wärmepumpe in Monoblock-Bauweise, einer Wärmepumpe in Split-Bauweise und eines zentralen Wohnungslüftungsgerät finden Sie hier.

Unabhänig von der Inbetriebnahme von Wärmepumpen  bieten wir für Wärmepumpenanlagen ab 30 kW Heizleistung der anlagenverantwortichen Fachfirma freibleibend eine Überprüfung der Planung und eine Durchsprache der Anlage an. Die Berechnung erfolgt auf Basis unserer aktuellen Servicepreisliste.

Die Inbetriebnahme erfolgt durch den in eigener Verantwortung tätigen autorisierten Systemtechnik-Kundendienst und wird von diesem in Rechnung gestellt. Die Inbetriebnahmepauschale beinhaltet die eigentliche Inbetriebnahme und die Fahrtkosten.

Die Behebung von Anlagemängeln und Wartezeiten sind Sonderleistungen, die nach Aufwand zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Die Garantie erstreckt sich auf die Geräte und vom Lieferer bezogene Teile. Nicht vom Lieferer bezogene Teile und Anlagenmängel die auf nicht vom Lieferer bezogenen Teile oder Systemmängel zurückzuführen sind fallen nicht unter den Garantieanspruch. Wird die Inbetriebnahme nicht durch den autorisierten Systemtechnik-Kundendienst durchgeführt gilt lediglich die gesetzliche Gewährleistung.

Im Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterInbetriebnahmeprotokoll vermerkte Mängel sind unverzüglich zu beseitigen. Dies ist Grundlage für die Garantie. Das Inbetriebnahmeprotokoll ist, innerhalb von einem Monat nach erfolgter Inbetriebnahme, an die unten angegebene Adresse einzureichen, von welcher auch die Garantiezeitverlängerung bestätigt wird.

Die Inbetriebnahmepauschale beinhaltet die eigentliche Inbetriebnahme und die Fahrtkosten. Es wird keine Haftung für die ordnungsgemäße Planung, Dimensionierung und Ausführung der Gesamtanlage übernommen. Die Behebung von Anlagenmängeln und Wartezeiten sind Sonderleistungen.

Sie können die Inbetriebnahme über unser zentrales Kompetenzzentrum in Kulmbach in Auftrag geben. Bitte nutzen Sie das hierfür vorgesehene Auftragsformular für Inbetriebnahmen. Mittels diesem bestätigen Sie dass sich die Anlage in einem für die Inbetriebnahme erforderlichen Fertigstellungszustand befindet.

Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterDownload Auftragsformular/Fertigstellungsanzeige Heizungs-Wärmepumpe
Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterDownload Auftragsformular/Fertigstellungsanzeige Zentrale Lüftung

Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterDownload Leistungsumfang - Inbetriebnahme Heizungs-Wärmepumpe Monoblock (Heizen)

Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterDownload Leistungsumfang - Inbetriebnahme Heizungs-Wärmepumpe in Splitbauweise (Heizen)

Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterDownload Leistungsumfang - Inbetriebnahme Heizungs-Wärmepumpe Monoblock (Heizen/Kühlen)

Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterDownload Leistungsumfang - Inbetriebnahme Zentrale Lüftung

E-Mail: 09221709565@dimplex.de

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