Staatliche Förderung für Wärmepumpen

Förderung für erneuerbare Energien

Geld für Wärmepumpe und Solar vom Staat kassieren

Wer beim Heizen auf regenerative Energien setzt, schont nicht nur seinen Geldbeutel, sondern auch die Umwelt.

Der größte Nachholbedarf für die Nutzung regenerativer Energien besteht nach wie vor im Gebäudebestand. Deshalb fördert der Staat den Einsatz von Wärmepumpen und Solaranlagen im Gebäudebestand.

Basisförderung Wärmepumpe

Je nach Wärmepumpensystem (Luft, Sole, Wasser) und Jahresarbeitszahl (JAZ) wird die Wärmepumpe mit attraktiven Zuschüssen gefördert. Entsprechend der Leistung der Wärmepumpe im Norm-Arbeitspunkt wird eine entsprechende Fördersumme gewährt.

Bonusförderung Wärmepumpe

Kombi-Bonus

Wird die Wärmepumpe mit einer förderfähigen Solaranlage kombiniert, erhöht dies die Förderungssumme um zusätzliche 600 Euro bis zum 30.12.2011, danach um 500 Euro.

Basisförderung Solarthermie

Thermische Solaranlagen können gefördert werden, wenn die verwendeten Kollektoren das Solar Keymark Prüfzeichen tragen und für die Raumheizung verwendet werden. Dabei muss mindestens eine Bruttokollektorfläche von 9 m² installiert werden.
Ab dem 01.09.2011 muss außerdem eine Umwälzpumpe der Energieeffizienzklasse A eingesetzt werden. Der hydraulische Abgleich und dessen Nachweis wird dann ebenso Pflicht wie bei Wärmepumpenheizanlagen.

Bonusföderung Solarthermie

Effizienz-Bonus

Abhängig von der Energieeffizienz eines Wohngebäudes erhöht der Staat die Basisförderung für thermische Solaranlagen in Wohngebäuden um 50 %, wenn das Haus den EnEV-Standard (2009) für den Transmissionswärmeverlust HT` um mindestens 30 % unterschreitet.

Innovationsförderung

Bei Kollektorflächen zwischen 20 und 40 m² kann eine Innovationsförderung gewährt werden, wenn die Wärme effektiv für die Beheizung/Warmwasserbereitung von

genutzt wird. Es werden 180 €/m² gewährt, jedoch ist eine Kombination mit anderen Boni nicht möglich.

Unterlagen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zum Download:

Aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit der Fördermittel empfehlen wir Förderanträge möglichst zügig nach erfolgter Inbetriebnahme zu stellen.

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