Fördermittel für Wärmepumpen vom Staat

Sehr geehrte Damen und Herren,

erneuerbare Energien zu nutzen ist ein Ziel vieler Bauherren, das im neuen Jahr von der Bundesregierung durch das "Marktanreizprogramm" unterstützt wird. Die Nutzung erneuerbarer Energie für die Heizung, Warmwasserbereitung und Erzeugung von Kühl- und Prozesswärme wird bis zum Jahr 2012 mit bis zu 500 Millionen € pro Jahr gefördert. Immer mehr Bauherren werden in Zukunft auf die Wärmepumpe setzen.
Im Blickpunkt der Förderung für Januar 2008 stehen:

  • Wärmepumpen zur Nutzung von Geothermie und Umweltwärme
  • Solarthermische Anlagen
  • Anlagen zur Nutzung von Biomasse

Die Wärmepumpe wird im Marktanreizprogramm zum ersten Mal in einem Zug mit erneuerbaren Energien wie Biomasse und Sonnenenergie genannt und mit diesen gleichgesetzt. Nun ist es gesetzlich verankert, dass es sich bei der Wärmepumpe um eine umweltschonende und effiziente Technologie handelt, die ein großes CO2-Einsparpotential besitzt. Die Höhe der Fördersumme richtet sich im Wesentlichen nach

  • der Art der Wärmequelle
  • der Gebäudeart (Sanierung oder Neubau)
  • der Gebäudefläche

Mit diesen Zuschüssen können Bauherren von Ein- und Zweifamilienhäusern rechnen:

  Neubau Gebäudebestand
  Förder-
summe in
€/m²
JAZ
gefordert
Förderhöchst-
betrag in €
pro WE
Förder-
summe in
€/m²
JAZ
gefordert
Förderhöchst-
betrag in €
pro WE
Luft/Wasser-
Wärmepumpe
53,5850 103,3 1500
Sole/Wasser-
Wärmepumpe
104,02000 203,7 3000
Wasser/Wasser-
Wärmepumpe
104,02000 203,7 3000

Was wird dafür gefordert?

Damit Bauherren diese Fördermittel erhalten, müssen verschiedene Forderungen hinsichtlich des Anlagenaufbaus erfüllt werden

  • Einbau eines Strom- und Wärmemengenzählers für elektrisch angetriebene Wärmepumpen zur Bestimmung der Jahresarbeitszahl gemäß VDI 4650
  • Vorliegen einer Fachunternehmererklärung des folgenden Inhalts:

    • Nachweis einer Jahresarbeitszahl
      von mindestens 4,0 bei Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen im Neubau bzw. mindestens 3,7 im Gebäudebestand, bei Luft/Wasser-Wärmepumpen von mindestens 3,5 im Neubau bzw. 3,3 im Gebäudebestand.
    • Der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage wurde durchgeführt.
    • Die Heizkurve der Heizungsanlage wurde an das entsprechende Gebäude angepasst.

Eine zusätzliche Innovationsförderung erhalten diejenigen, die mit der Wärmepumpe Jahresarbeitszahlen von 4,7 im Neubau bzw. 4,5 im Bestand erreichen. In diesem Fall erhöht sich die Fördersumme um 50%.

Nur eine richtig geplante und installierte Wärmepumpenheizanlage spart Heizkosten und damit Energie. Dies wird über die bereits genannte Kennzahl "Jahresarbeitszahl" ausgedrückt. Berechnet wird diese indem man die an das Heizsystem abgegeben Wärme durch die aufgenommene elektrische Energie teilt.
Die Jahresarbeitszahl im Heizbetrieb gemäß VDI 4650 kann mit dem Betriebskostenrechner von Dimplex online einfach berechnet werden. Den Betriebskostenrechner, der im Schritt 6 die Jahrsarbeitszahl berechnet, finden Sie unter www.dimplex.de/betriebskostenrechner.

Der Förderantrag kann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden. Anträge finden Sie unter www.bafa.de.

Die Anträge sind innerhalb von 6 Monaten nach Herstellung der Betriebsbereitschaft zu stellen. Mit dem Vorhaben darf nicht vor dem 16. Oktober 2006 begonnen worden sein.
Der Antrag ist unter Verwendung des vorgeschriebenen Antragsvordrucks mit Originalunterschrift zusammen mit folgenden Unterlagen zu stellen:

  • Nachweis der Betriebsbereitschaft (Tag, Monat, Jahr) der Anlage
  • Nachweis über die von einem Unternehmen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes in Rechnung gestellten Kosten (Rechnung)
  • Nachweis über die installierte Nennwärmeleistung und die Wohnfläche
  • die Fachunternehmererklärung über die Jahresarbeitzahl und den hydraulischen Abgleich

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