Häufige Fragen rund um das Thema
Fördermittel für Wärmepumpen

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu Beginn des Jahres 2008 haben wir Sie zu dem neuen Förderprogramm des Bundes informiert. Wir waren erfreut über das große Interesse, dass uns daraufhin entgegengebracht wurde. Deshalb möchten wir heute Ihre häufigsten Fragen beantworten:

Das Marktanreizprogramm fordert den Einbau eines Wärmemengenzählers und eines eigenen Stromzählers für die Wärmepumpe. An welcher Stelle muss der Wärmemengenzähler in die Heizungsanlage eingebaut werden?
Die Berechnung der Jahresarbeitszahl nach VDI 4650 ermittelt die Jahresarbeitszahl im reinen Heizbetrieb unter Berücksichtigung technisch bedeutender Einflussgrößen. Die vielfältigen Eingriffe des Nutzers - Raumtemperatur, Lüftungsgewohnheit, Betrieb der Heizungsanlage usw. - sind nicht einkalkulierbar. Eine Berechnung der Jahresarbeitszahl für die Warmwasserbereitung ist mit der VDI 4650 bis heute nicht möglich.
Vom Bundesverband Wärmepumpe wurde empfohlen, den Wärmemengenzähler in den Heizungsvorlauf - nach dem Abzweig für die Warmwasserbereitung - einzubauen. Bei Kompaktwärmepumpen mit integriertem Überströmventil wird empfohlen, das integrierte Überströmventil zuzudrehen und die Wärmepumpe mit einem externen differenzdrucklosen Verteiler zu betreiben.
Einflüsse, die von der VDI 4650 nicht berücksichtigt werden:

  • Tatsächlicher Temperaturverlauf des Winters (strenger bzw. milder Winter)
  • Schwankungen im Heizwasserdurchsatz durch die Wärmepumpe
  • Stromverbrauch von Komponenten, die je nach Energieversorger mit Wärmepumpenstrom betrieben werden dürfen (Umwälzpumpen für das Heizsystem, Zusatzheizung für Heizung bzw. Flanschheizung für Warmwasserbereitung, Wäschetrockner)

Wie kann ich überprüfen, ob meine geplante Wärmepumpen-Heizanlage die geforderte Jahresarbeitszahl für die Förderung erreicht?
Mit dem Dimplex Betriebskostenrechner lassen sich nicht nur die voraussichtlichen Betriebskosten berechnen, sondern gleichzeitig auch die Jahresarbeitszahl nach VDI 4650. Im Schritt 6 wird die Jahresarbeitszahl nach Ihren Vorgaben berechnet und man erhält als Ergebnis eine Zusammenfassung der Berechnung als PDF-Dokument, das dem Förderantrag beigefügt werden kann.

Wie verändert sich die Jahresarbeitszahl einer Wärmepumpe, wenn sie in Verbindung mit einer einem anderen Wärmeerzeuger (Öl/Gas/Holz) oder einer Solaranlage betrieben wird?
Dieser Einfluss wird bei der Berechnung der Jahresarbeitszahl nach der gültigen Berechnungsvorschrift VDI 4650 nicht berücksichtigt. Maßgeblich für die Jahresarbeitszahl sind in dem Fall nur

  • die Leistungszahlen der Wärmepumpe, gemessen nach DIN EN 255 oder DIN EN 14511
  • die Spreizung zwischen Vorlauf- und Rücklauftemperatur
  • die Temperatur der Wärmequelle, je nach eingesetztem System.

Rein theoretisch würde sich jedoch die Jahresarbeitszahl, als Verhältnis von aufgenommener elektrischer Energie zu abgegebener Wärmemenge verbessern, wenn beispielsweise eine Luft/Wasser-Wärmepumpe nur mit höheren Lufttemperaturen betrieben wird und bei niedrigen ein zweiter Wärmeerzeuger die Beheizung übernimmt.

Wird die Warmwasser-Bereitung bei der Berechnung der JAZ berücksichtigt?
Nein, die Warmwasser-Bereitung wird in der Berechnungsvorschrift nach VDI 4650 nicht berücksichtigt.

Um Fördermittel für Wärmepumpen zu erhalten, muss eine bestimmte Jahresarbeitszahl nachgewiesen werden. Wie funktioniert das, wenn die Anlage noch nicht eingebaut wurde?
Nach der VDI 4650 lassen sich die Jahresarbeitszahlen im Voraus bestimmen. Dabei werden zum einen die Leistungszahlen der Wärmepumpe unter Norm-Prüfbedingungen berücksichtigt. Weiterhin fließen die Temperaturen der verschiedenen Wärmequellen und die Spreizung zwischen Vorlauf und Rücklauf der Heizungsanlage ein. Somit lassen sich Wärmepumpen herstellerunabhängig in Ihrer Effizienz vergleichen.

Welche Förderhöchstgrenzen gelten in Mehrfamilienhäusern?
Wird eine Wärmepumpe für mehrere Wohneinheiten im einem Gebäude installiert, so erhöht sich die Förderung. Bis maximal 2 Wohneinheiten, die mit einer Wärmepumpe beheizt werden, gelten folgende Förderhöchstsummen pro Wohneinheit:

  Neubau Gebäudebestand
  Förder-
summe in
€/m²
JAZ
gefordert
Förderhöchst-
betrag in €
pro WE
Förder-
summe in
€/m²
JAZ
gefordert
Förderhöchst-
betrag in €
pro WE
Luft/Wasser-
Wärmepumpe
53,5850 103,31500
Sole/Wasser-
Wärmepumpe
104,02000 203,73000
Wasser/Wasser-
Wärmepumpe
104,02000 203,73000

Bei Mehrfamilienhäusern mit mehr als 2 Wohneinheiten werden anteilig die Netto-Investitionskosten durch das Bundesamt für Ausfuhr gefördert. Es gelten folgende Fördersätze:

  • Neubau
    Sole/Wasser und Wasser/Wasser-Wärmepumpen: 10%
    Luft/Wasser-Wärmepumpen: 8%
  • Gebäudebestand
    Sole/Wasser und Wasser/Wasser-Wärmepumpen: 15%
    Luft/Wasser-Wärmepumpen: 10%

Werden auch Brauchwasser-Wärmepumpen gefördert?
Nein, es stehen lediglich Fördermittel für die Heizungs-Wärmepumpen zur Verfügung.

Gibt es auch Fördermittel für bereits fertig gestellte Anlagen?
Teilweise ja. Folgende Bedingungen sind dabei zu erfüllen:
1. Mit dem Bau der Wärmepumpen-Heizanlage darf nicht vor dem 16.10.2006 begonnen worden sein.
und
2. Die Heizanlage darf nicht länger als 6 Monate vor Antragstellung fertig gestellt und in Betrieb gegangen sein. Ein Wärmemengenzähler und ein separater Stromzähler müssen ebenfalls in der Anlage installiert sein.

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